Die Banken der Schweiz haben vor einigen Jahren entschieden, dass die bisherigen Einzahlungsscheine zu fehleranfällig seien und die Einführung neuer QR-Einzahlungsscheine beschlossen. Im August/ September 2021 wurde bekannt, dass die Übergangsphase auf die neuen QR-Einzahlungsscheine bis September 2022 andauert. Betreffend bestehender Daueraufträge auf Basis alter Einzahlungsscheine lagen erst widersprüchliche Informationen vor, bis relativ spät die Information veröffentlicht wurde, dass alle Daueraufträge auf Basis alter Einzahlungsscheine ab Ende September 2022 nicht mehr ausgeführt werden. Dies ist der Hintergrund, weshalb wir die QR-Einzahlungsscheine im Juli 2022 versenden.
Für jede Mietzinszahlung erhalten unsere Mitglieder einen separten QR-Einzahlungsschein. Auf diesen ist sowohl der/die Einzahler als auch der Betrag bereits festgehalten. Die wichtigste Information auf dem QR-Einzahlungsschein ist mit "Referenz" bezeichnet. In dieser Zahlenfolge ist die jeweilige Wohnungsnummer einkodiert. Konkret steht der Code, welcher auf Verträgen und Korrespondenz ein Mietobjekt identifiziert, ganz rechts in der Referenz. Allerdings: die letzte Ziffer gehört nicht dazu, sondern dient bankinternen Prüfungszwecken.
Daueraufträge, die mit alten orangenen oder roten Einzahlungsscheinen erstellt wurden, werden nur noch bis Ende September ausgeführt. Daher ist es wichtig, dass die Einrichtung neuer Daueraufträge bei Banken und Postfinance mit den neuen QR-Einzahlungsscheinen möglichst im August, spätestens September 2022 eingerichtet wird.
Bei der Bank den Dauerauftrag einrichten lassen: Sie können mit dem ausgedruckten Einzahlungsschein zur Bank gehen, und dort die Anpassung Ihres Dauerauftrages in Auftrag geben. Für diesen Zweck sollte der beiliegende Ausdruck genügen, auch wenn dieser nicht auf perforiertem Papier vorgenommen wurde.
Den Dauerauftrag selbst im e-Banking anpassen: Die folgenden Hinweise sind ein grober Anhaltspunkt, der abhängig von Bank und e-Banking-System anders ablaufen kann. Grundsätzlich können Sie im e-Banking QR-Einzahlungsscheine auf zwei Arten erfassen: 1.) Direktes eintippen der Informationen vom QR-Einzahlungsschein. 2.) Scannen des QR-Codes auf dem QR-Einzahlungsschein und damit Übernahme aller Daten gemäss dem Einzahlungsschein. Achten Sie darauf, dass Sie im e-Banking einen Dauerauftrag erfassen und nicht versehentlich z.B. zusätzlich als Zahlung. Bei dieser Erfassung werden je nach e-Banking-System die zusätzlichen Informationen bei den Buchungen im Konto angezeigt.
Allen Mitgliedern, die rechtzeitig, in einer Überweisung zahlen, und bisher die korrekten Einzahlungsscheine verwenden vielen Dank. Die Verarbeitung verspäteter Zahlungen, Überweisungen der Miete in Teilbeträgen, die kombinierte Überweisung der Miete für mehrere Mietobjekte und die Überweisung mit nicht passenden Zahlungsangaben verursachen jedoch regelmässig einen höheren Aufwand bei der Verbuchung. Bitte beachten Sie daher diese Hinweise:
Auf Wunsch stellen wir weiterhin Einzahlungsscheine für die Einzahlung am Postschalter zu, falls dies notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass die Genossenschaft dabei erhebliche Gebühren zahlen muss. Bitte melden Sie sich jedoch, falls Sie auf die Einzahlung am Postschalter angewiesen sind, dann stellen wir Ihnen normgerecht perforierte QR-Einzahlungsscheine zu.
Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, den Bereich, in welchem der QR-Einzahlungsschein auf einem Blatt aufgedruckt wird zu ändern. Ebenso ist es technischt nicht möglich, z.B. mehrere QR-Einzahlungsscheine auf einem Blatt zu kombinieren.
Bitte melden Sie sich, falls weitere Fragen betreffend der Umstellung auf QR-Einzahlungsscheine auftreten.